Herzlichen Willkommen auf der Homepage des CVJM Tönisheide e. V.
Herzlichen Willkommen auf der Homepage des CVJM Tönisheide e. V.

Führungszeugnis

Das Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt der Evangelischen Kirche im Rheinland regelt im § 5, dass „einschlägig vorbestrafte Personen“ weder ehrenamtlich noch hauptamtlich im Bereich der Kirche tätig sein dürfen.

Um das formal abzusichern, müssen alle, die Kontakt zu Kindern, Jugendlichen oder anderen Schutzbefohlenen haben, ein „Erweitertes Führungszeugnis“ vorlegen. Das dient sowohl dem Schutz der Schutzbefohlenen als auch den Mitarbeitenden vor unbegründeten Verdächtigungen. 

 

Die bildliche Ansicht unten zeigt, wer das "Erweiterte Führungszeugnis" im CVJM-Tönisheide vorlegen muss. Einsicht erhält die Jugendkoordination oder der Vorstand. Dies wird dokumentiert und alle drei Jahre erneuert.

 

 

 

Hier findest du den Antrag zur Kostenbefreiung für die Beantragung des erweiternden Führungszeugnisses, wenn Du für uns ehrenamtlich unterwegs bist.

 

 

Druckversion | Sitemap
© CVJM Tönisheide e.V.

Anrufen

E-Mail

Anfahrt