Die Selbstverpflichtungserklärung dient allen ehrenamtlich und hauptamtlich Mitarbeitenden als Orientierungsrahmen für den grenzachtenden Umgang.
Die Regelungen zielen auf die Grenzwahrung gegenüber allen Menschen und besonders auf den Schutz von Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen, da die Mitarbeitenden besonders diesen gegenüber zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Nähe und Distanz verpflichtet sind.
Alle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden sind zur Unterzeichung verpflichtet und bestätigen damit die Beachtung und Einhaltung der Regeln.
Unsere Selbstverpflichtungserklärung zum Herunterladen
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